Cassie
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Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist am Freitag Juni ein Eilantrag gegen das derzeit bestehende Prostitutionsverbot eingegangen. Die Frau hatte bereits im vergangenen Jahr mit einem entsprechenden Antrag Erfolg. Die Antragstellerin fordert die Aufhebung des bestehenden uneingeschränkten Betriebsverbotes für Prostitutionsstätten sowie des Verbotes der Erbringung sexueller Dienstleistungen nach der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung. Ihre Begründung: Die Einschränkung ihrer Berufsausübungsfreiheit Artikel 12 Abs.
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Diese können den Faltblättern entnommen werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Prostitution generell überall verboten — tagsüber und nachts.

Die Einhaltung der Regelungen wird von den Polizeibehörden kontrolliert. Aktueller Hinweis: Beratungen von Personen, die aus Corona-Risikogebieten eingereist sind, sind im Gesundheitsamt derzeit nur möglich, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt oder wenn nachgewiesen wird, dass seit der Einreise mehr als 14 Tage vergangen sind.

Der Nachweis beziehungsweise das Testergebnis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sein. Wichtige Informationen für Prostituierte DE, EN, RU, BUL, FR, IT, PL, THAI, RUS, UKR, SPA, UNG. Hier finden Sie Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten zum gewerberechtlichen Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes ProstSchG im Saarland.

E-Mail: prostituiertenschutz rvsbr. Montag und Mittwoch 8.

ALDONA e. Aids-Hilfe Saar e.

Zum Hauptinhalt springen. April bis Oktober in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Vom 1. November bis März in der Zeit von 20 bis 6 Uhr. Wichtige Informationen!

Important information! Kontakt Gesundheitsamt des Regionalverbandes: Stengelstr.

Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 8. Beratungsstellen ALDONA e.